Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz im Eurotower in Frankfurt am Main ist die Währungsbehörde der europäischen Mitgliedsstaaten. Zusammen mit den nationalen Zentralbanken bildet die EZB das europäische System der Zentralbanken. Diese Institution wurde 1998 gegründet. Die Aufgaben der EZB wurden 1992 im Vertrag von Maastricht festgelegt. Im Vertrag von Lissabon im Jahre 2007 wurde ihr, formal der Status des EU-Organs verliehen. Die EZB ist eine den nationalen Banken übergeordnete Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Ab Februar 2010 wird im Frankfurter Ostend ein Bürodoppelturm gebaut, in dem die Europäische Zentralbank 2014 Einzug halten soll.
Aufgaben der Europäischen Zentralbank
Die grundlegenden Aufgaben der Europäischen Zentralbank sind im Art. 127 Abs. 2 des AEU-Vertrags festgehalten. Sie sind: die Festlegung und Durchführung der europäischen Geldpolitik; die Durchführung der Devisengeschäfte; das Portfolio Management also die Verwaltung der Währungsreserven von Mitgliedstaaten. Eine weitere Aufgabe ist die Absicherung der Volkswirtschaft. Die EZB genehmigt die Ausgabe des Euro-Papiergeldes, gibt aber selber keines aus. Diese Aufgabe bleibt den nationalen Zentralbanken überlassen. Die Europäische Zentralbank führt die Aufsicht über die Kreditinstitute und sorgt für die Stabilität der Finanzmärkte. Eine der Aufgaben ist die Beratung der nationalen Behörden in der Gemeinschaft. Natürlich werden die statistischen Daten gesammelt und die Zentralbilanz wird erstellt.
Die Köpfer der Europäischen Zentralbank
Der Präsident der Europäische Zentralbank ist seit 1.November 2011 Mario Draghi. Der Vizepräsident ist Vitor Constancio ein Portugiese. Zum Direktorium gehören Jörg Asmussen (Deutschland), Peter Praet (Belgien), Benoît Curé (Frankreich) und Yves Mersch. Das Direktorium führt die Geschäfte der EZB und sorgt für die Umsetzung der Beschlüsse des Europäischen Rates. Ein Direktoriumsmitglied hat eine Amtszeit von acht Jahren und darf nicht wieder gewählt werden. Die mächtigsten Euroländer Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien besetzten konstant vier der sechs Sitze im Direktorium. Die beiden übrigen Sitze werden von den andern Ländern abwechselnd belegt. Es gibt keinen Rechtanspruch auf einen Direktoriumssitz. Der EZB-Rat tagt alle 14 Tage. Dazu gehören die Präsidenten der Zentralbanken und das Direktorium.