Gerne wird in diesen Tagen kritisiert, wie viele Freiheiten Erwachsene im Umgang mit typischen Lastern in der EU genießen. Groß ist hier die Toleranz in unterschiedlichen Bereichen. Anders gestaltet sich die Lage beim Blick auf die Jugend. Doch welche Gesetze sorgen europaweit dafür, dass ihrem Treiben vernünftig Einhalt geboten werden kann?
Die Nachtzeiten
Wie lange sich minderjährige zu später Stunde an öffentlichen Orten aufhalten dürfen, regelt der Jugendschutz in der EU sehr genau. Aufenthalte in Bars und Dicsos sind etwa für Minderjährige nur zwischen 5 Uhr morgens und 23 Uhr erlaubt, sofern sie dort kurz etwas essen oder trinken möchten. Alternativ reicht die Begleitung von Vater oder Mutter aus, um den dortigen Aufenthalt zu rechtfertigen.
Ab der Vollendung des 16. Lebensjahrs verlängert sich dieser Zeitraum von 5 Uhr bis 24 Uhr. Doch auch in diesem Fall ist es in den Nachtstunden rechtlich nicht möglich, sich ohne Begleitung in Lokalen aufzuhalten. In den vergangenen Jahren folgten viele EU-Länder diesen Regelungen, die Minderjährigen zu einem geregelten Tagesablauf verhelfen sollen.
Der Kontakt mit dem Glücksspiel
In ähnlicher Form geregelt ist der Kontakt mit dem Glücksspiel. Dies gilt einerseits für die Lotterie, welche in Deutschland und vielen weiteren Mitgliedsstaaten noch immer am häufigsten gespielt wird. Europa hat eine immer größere Begeisterung für Lotterie, welche sich auch im Jugendschutz widerspiegelt. Die Anbieter müssen dafür sorgen, dass es erst nach der Vollendung des 18. Lebensjahrs möglich ist, an ihren Spielen teilzunehmen. Online-Angebote stellen dies durch die Verifikation eines jeden Kontos sicher. Bei der Abgabe eines Scheins am Kiosk ist derweil der Ausweis notwendig.
Auch das in Form von Geldspielautomaten allgegenwärtige Glücksspiel ist in der EU klar geregelt. So dürfen erst volljährige Personen auf diese Angebote zurückgreifen, die zum Beispiel in Bars und Restaurants immer wieder angetroffen werden können.
Kein einheitlicher Umgang mit Alkohol
Suchtbeauftragte befassen sich bereits seit vielen Jahren mit der Frage, wie in der EU mit dem Alkoholkonsum von Jugendlichen umgegangen werden soll. Deutschland verfügt hierbei eine sehr freizügige Regelung. Denn bereits ab dem 17. Lebensjahr ist es möglich, leichte Spirituosen selbst käuflich zu erwerben.
Viele andere Staaten verfolgen hier eine deutlich strengere Politik. Dort ist jegliche Form des Alkohols erst ab einem Alter von 18 Jahren erhältlich. In den kommenden Jahren könnte es in der EU zu einer Vereinheitlichung dieser Regelung kommen. Dabei scheint es unwahrscheinlich, dass der Jugendschutz an dieser Stelle auf das deutsche Niveau reduziert wird.
Zumindest in puncto Marketing konnten in den letzten Jahren bereits wertvolle Fortschritte erzielt werden. Nach wie vor steht die EU-Kommission hinter dem Verbot von Tabak- und Alkoholwerbung in Kinos, welches vor 18 Uhr gültig ist. Da der Blick auf diese Laster in den vergangenen Jahren immer objektiver wurde, ist es durchaus möglich, dass diese Verbote weiter ausgebaut werden. Allein der starken Lobbyarbeit der betroffenen Unternehmen ist es zu verdanken, dass diese Prozesse noch nicht in Gang gesetzt wurden.
Der Schutz der Jugend
Letztlich kann der EU nicht vorgeworfen werden, sich zu wenig mit dem Schutz der Jugend zu befassen. Doch an der einen oder anderen Stelle scheint es noch an der letzten Konsequenz zu mangeln, die notwendig wäre, um zu einheitlichen Regelungen zu kommen.