Steuern zahlt man heute bekanntlich auf vielerlei Dinge, seien es Lebensmittel, Tabak, Zeitungen, Alkohol oder das Auto. Für fast alle Bereiche des Lebens gibt es Steuern. Selbst im Arbeitsleben wird man nicht davon verschont eine Steuer, die sogenannte Lohnsteuer, zu zahlen. Da jeder arbeitende Mensch durch sein Alter, seinen Familienstand, seine Kinder und sein Einkommen eine andere Höhe an Lohnsteuer entrichten muss, wurden einst Lohnsteuerklassen eingeführt. Im Prinzip sind die unterschiedlichen Steuerklassen, welche als Lohnsteuerabzugsmerkmal auf jeder Lohnsteuerkarte zu finden sind, insbesondere für die Höhe der Lohnsteuer sehr wichtig. Damit diese Höhe einfacher festgesetzt werden kann, wurden die Steuerklassen in die Zahlen 1 bis 6 unterteilt. Bei Familien mit zwei Arbeitnehmern oder Verheirateten kann die Steuerklasse gleich oder unterschiedlich sein, dies hängt immer vom jeweiligen Gehalt ab.
Steuerklasse 1, 2, 3, 4, 5 und 6 – Übersicht der Lohnsteuerklassen
Steuerklasse 1
Die Steuerklasse 1 gilt für alle arbeitenden Menschen, die ledig, dauerhaft getrennt oder geschieden sind. Darüber hinaus fallen auch alle Ehepaare, bei denen ein Partner im Ausland lebt, alle Paare mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Menschen mit einem beschränkten einkommenssteuerpflichtigen Job darunter. Ab 2013 gehören auch verwitwete Menschen in Arbeit in die Steuerklasse 1, sofern der Ehepartner vor dem 1. Januar 2012 verstorben ist.
Steuerklasse 2
Die Steuerklasse 2 gilt für alle Arbeitnehmer, die bereits unter der Steuerklasse 1 genannt wurden, wenn diese den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beziehen.
Dazu muss der Nachweis beim Finanzamt erfolgen, dass der Arbeitnehmer alleinstehend ist und mindestens ein minderjähriges Kind dauerhaft bei ihm lebt, für das ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld bewilligt ist.
Steuerklasse 3
Die Steuerklasse 3 gilt für alle Arbeitnehmer, welche verheiratet sind, zusammen im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt sind. Dies gilt auch für alle Ehepaare, bei denen ein Partner kein eigenes Einkommen hat oder auf Grund seines niedrigeren Einkommens in die Steuerklasse 5 eingestuft ist. Ab 2013 gehören auch verwitwete Arbeitnehmer in diese Klasse, insofern der Partner nach dem 31. Dezember 2011 gestorben ist, beide einen Wohnsitz im Inland hatten und nicht dauernd getrennt waren.
Steuerklasse 4
Die Steuerklasse 4 gilt für Ehepaare, die beide ein eigenes Einkommen haben, im Inland leben und nicht dauernd getrennt sind.
Steuerklasse 5
Die Steuerklasse 5 gilt für Ehepaare, wenn einer der Partner auf Grund seines Einkommens in die Steuerklasse 3 eingestuft wurde.
Steuerklasse 6
Die Steuerklasse 6 gilt für alle arbeitenden Menschen, welche neben dem Hauptberuf noch eine Nebentätigkeit mit einem extra Lohn ausüben. Der Lohnsteuerabzug für die Steuerklasse 6 sollte von dem Arbeitgeber vorgenommen werden, bei dem der Arbeitnehmer den niedrigeren Lohn erhält.